11.11.2022
Bis zum 30. November können Autofahrer auch in diesem Jahr ihre Kfz-Versicherung wechseln, wenn ihr Vertrag zum Jahresende ausläuft. Dabei sollte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen geachtet werden. Auch in diesem Jahr bekommen die meisten Autobesitzer in Deutschland ...
... ein Schreiben ihrer Kfz-Versicherung, in dem sie die neue Beitragshöhe für das folgende Jahr erfahren. Für Viele ist das ein Grund sich Gedanken über einen Wechsel der Kfz-Versicherung zu machen. Allerdings gibt es außer einem höheren Beitrag noch andere Gründe dafür. Ein Versicherungswechsel kann sich beispielsweise auch dann lohnen, wenn sich die Anzahl der Fahrer geändert hat oder ein neuer Pkw angeschafft wurde.
Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
Die richtige Kfz-Versicherung zu finden ist bei über 100 Anbietern und noch mehr Tarifen oft nicht einfach. Zwischen einem teuren und einem günstigen Kfz-Tarif liegen oft mehrere hundert Euro. Dennoch sollte nicht nur auf den Preis geachtet werden. Denn sehr günstige Konditionen können mit Einschränkungen bei den Leistungen im Schadenfall einhergehen. Eine optimale Versicherung kombiniert daher einen angemessenen Preis mit guten Leistungen. Bei der Auswahl sollten Verbraucher auf den Rat ihres Maklers vertrauen, da dieser einen Überblick über die Angebote des Marktes hat.
Rechtzeitig kündigen
Wer wechseln möchte, sollte unbedingt erst eine neue Versicherung abschließen und erst danach die alte kündigen, da Versicherer einen Antrag auf Teil- oder Vollkasko ablehnen können. Zudem muss die Kündigung spätestens am 30. November beim alten Versicherer eingegangen sein, wenn der Vertrag zum 31. Dezember endet. Sicherheitshalber sollte man das Schreiben daher rechtzeitig per Einschreiben mit Rückschein absenden. Bei abweichenden Vertragslaufzeiten muss entsprechend ebenfalls die einmonatige Kündigungsfrist beachtet werden: Beispiel: Wenn die Police zum 1. Oktober abgeschlossen wurde, endet der Vertrag zum 30. September des Folgejahres. Eine Kündigung muss dem Kfz-Versicherer bis zum 31. August vorliegen.
Quelle: ADAC