19.05.2020
Einmal mehr eine Bewegung, die ihren Ursprung in den USA hatte und inzwischen auch in Deutschland etabliert ist. Kleinsthäuser, ob bodengebunden oder mobil auf einem Anhänger, können eine Einstellung der Bewohner ausdrücken: Konzentration auf das Wesentliche, Reduktion von (finanzieller) Abhängigkeit oder Bewahrung von Mobilität. Die gerade in Ballungsräumen stark gestiegenen Preise fürs Wohnen allgemein mögen den einen oder anderen ebenfalls bewogen haben, sich mit den Kleinsthäusern zu befassen.
Mit Wohnflächen bis etwa 45 qm bieten Tiny Houses kaum weniger Platz als so manches Ein-Zimmer-Appartement. Zu beachten ist schon bei der Planung, das die mobilen Varianten eine Zulassung für den Straßenverkehr benötigen. Also: Regelmäßige TÜV-Untersuchungen und Haftpflichtversicherung sind erforderlich. Außerdem ist zu klären, wo sich der Bewohner längerfristig, gegebenenfalls auch dauerhaft niederlassen kann. Der eine oder andere Campingplatzbetreiber kann Stellflächen ausweisen, die als fester Wohnsitz behördlich anerkannt werden. Wer sich jedoch dauerhaft niederlassen möchte, wählt meist die erdgebundene Variante. Benötigt werden somit ein (erschlossenes) Grundstück, eine Übereinstimmung mit dem örtlichen Bebauungsplan – und die Bereitschaft, sich als Bauherr um alle erforderlichen Unterlagen und Versicherungen zu kümmern. An dieser Stelle zumindest benötigt ein Tiny House praktisch die gleiche Aufmerksamkeit und Umsicht, wie ein großes Haus.
Zur Realisierung des besten Versicherungsschutzes für mobile oder erdverbundene Tiny Houses lohnt es sich, einen erfahrenen Versicherungsmakler zu Rate zu ziehen.