16.07.2020
Die Corona-Pandemie macht es nicht leicht, einen kühlen Kopf zu bewahren. Sie bringt Veränderungen in allen Bereichen mit sich und zwingt viele Menschen zu drastischen Änderungen ihres Lebensstils.
Vormals scheinbar sichere Lebensentwürfe geraten in Schieflage, Kurzarbeit oder Jobverlust in größerem Umfang werden nach vielen Jahren guter wirtschaftlicher Entwicklung zu einer realen Gefahr für die finanzielle Existenz.
Das Geld sitzt bei vielen Menschen nicht mehr so locker, wie noch vor wenigen Monaten. Geplante Ausgaben werden grundsätzlich infrage gestellt oder verschoben. Selbst wohlüberlegte Investitionen für die persönliche Altersvorsorge kommen auf den Prüfstand. Allerdings ist die Kündigung privater Altersvorsorge immer die letzte und schlechteste Lösung. Denn damit werden alle Ansprüche, bei Riester-Verträgen auch Zulagen und Steuervorteile, aufgegeben.
Dabei bieten private Lebens- und Rentenversicherungen etliche Möglichkeiten, die Beitragsbelastung zu beeinflussen. Beispielsweise können dynamisch gestaltete Beitragserhöhungen ausgesetzt werden. Das reduziert zwar nicht die zu zahlenden Beträge, sie steigen aber künftig nicht weiter an. Häufig nimmt allein schon die Veränderung der Zahlweise den Druck. An die Stelle großer Jahres- oder Halbjahresbeiträge treten deutlich niedrigere Monatsprämien, die sich oft leichter verdauen lassen.
Lebens- oder Rentenversicherungen werden gerne mit Zusatzversicherungen, z. B. als Schutz vor Unfall oder Berufsunfähigkeit, aufgewertet. Solche Zusätze lassen sich in der Regel problemlos kündigen, die Beitragsbelastung sinkt in der Folge spürbar. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten: Geringer wird ebenfalls der Umfang des Versicherungsschutzes. Gerade bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sollte die Reißleine nur dann gezogen werden, wenn es anders gar nicht geht. Ein späterer Neuabschluss wird teurer, manchmal sogar unmöglich. Etwa, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Die Beitragsfreistellung ist eine weitere Option, die Auswirkung auf den Versicherungsschutz hat. Nach der Freistellung brauchen zwar keine Beiträge mehr gezahlt zu werden, der Risikoschutz reduziert sich aber entsprechend drastisch. Immerhin bleiben die Sparanteile der eingezahlten Beiträge erhalten und verzinsen sich bis zum vorgesehenen Ablaufzeitpunkt des Vertrags.
Versicherer sind oft bereit, fällige Beiträge für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten zu stunden. Anschließend können die gestundeten Beiträge verzinst nachgezahlt werden. Geschieht dies, ist der ursprüngliche Vertragszustand praktisch wiederhergestellt. Wem mit niedrigeren Beiträgen oder dem begrenzten Wegfall der Beitragszahlung alleine nicht geholfen ist, der kann eventuell ein Policendarlehen aufnehmen. Maximal wird Geld bis zu einem bestimmten Prozentsatz des erreichten Rückkaufswertes ausgezahlt. Allerdings: Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Gibt es ein Darlehen, muss es der Darlehensnehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Dann wird es später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet.
Über diese und ggfs. weitere Möglichkeiten, die finanzielle Belastung durch einen Lebensversicherungsvertrag zu verringern, sollte unbedingt mit einem unabhängigen Versicherungsmakler gesprochen werden. Welcher Weg der Beste ist, hängt von zahlreichen individuell unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen z. B. die Laufzeit des Vertrages, Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes oder auch die Gestaltung der Überschussverwendung. Eine gründliche Beratung kann teure Fehler verhindern.