12.12.2019
Historisch niedrige Zinsen bereiten professionellen Kapitalanlegern, Klein- Mittel- und Großsparern seit geraumer Zeit unruhigen Schlaf. Drohende oder teils schon kassierte Negativzinsen der Banken und Sparkassen auf geparkte Gelder treiben die Sparer um.
Freuen hingegen können sich diejenigen, die sich Geld leihen möchten oder müssen: Vom Staat über den Konsumentenkreditnehmer bis hin zum angehenden Bauherren: Mini-Zinsen nehmen Krediten auf den ersten Blick ihren Schrecken. Erhebliche Risiken gehen dabei natürlich von Immobilienfinanzierungen aus, zumal wenn die Bauherren nur wenig Eigenkapital mitbringen. Geringer Eigenkapitaleinsatz, gepaart mit hohen Anschaffungskosten der Immobilie lassen die Vorteile eines niedrigen Finanzierungszinssatzes dahinschmelzen wie Butter in der Sonne.
Die Finanzierungsrisiken sind jedoch nur das Eine. Nicht minder fatale Folgen können sich aus den klassischen Lebensrisiken ergeben, etwa dem Tod des Hauptverdieners. Ohne die nötige finanzielle Vorsorge kommt zum schmerzlichen Verlust des Angehörigen dann häufig noch der der Immobilie hinzu. Dabei ist Vorsorge für diesen Fall gar nicht teuer, ebenso wenig die Beratung z. B. durch einen versierten Versicherungsmakler, der das Projekt „Eigenheim“ professionell begleiten sollte.
Ein Todesfall lässt sich einfach und günstig mit einer Risikolebensversicherung absichern. Bei Tod der versicherten Person wird den Hinterbliebenen die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe ausgezahlt. Sie sollte ausreichend hoch sein, um die Baufinanzierungskosten, die laufenden Lebenshaltungskosten und Ausbildungskosten für die Kinder zu decken.
Bei Bedarf lassen sich sinnvolle Ergänzungen, etwa Schutz vor Berufsunfähigkeit, in den Vertrag einbinden. Die realistische Einschätzung des Kapitalbedarfs bzw. der Versicherungssumme ist entscheidend. Sie sollte mit Bedacht und fachmännischer Unterstützung vorgenommen werden. Immerhin gilt es auch steuerliche Aspekte zu beachten, etwa bei unverheirateten Paaren.
Doppelverdiener können sich vorteilhaft über eine Versicherung auf „verbundene Leben“ absichern. Zwei Personen sind hier in einem Vertrag versichert, bei Tod der einen bekommt die andere Person die Versicherungssumme ausgezahlt. Allerdings: Kommt das Paar, z. B. bei einem Verkehrsunfall, gemeinsam zu Tode, wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt.