24.06.2019
Etliche Versicherungsunternehmen in Deutschland bieten so genannte Gegenstandsversicherungen an. Damit lassen sich Dinge versichern, die einem lieb und teuer sind. Und die, etwa über die Hausratversicherung, nicht oder nur unzureichend versichert wären.
Versichern lässt sich mit dieser speziellen Versicherung fast alles, wenn auch meist nur in bestimmten Grenzen. Daher haben Kunst-, Valoren- oder Oldtimer-Versicherungen nach wie vor ihre Berechtigung. Über Gegenstandsversicherungen können zum Beispiel das hochwertige Handy, das geerbte Kaffee-Gedeck aus der Manufaktur mit den gekreuzten blauen Schwertern, das exklusive E-Bike oder das vornehme Design-Möbelstück geschützt werden. Je nach veranschlagtem Wert oder in Fällen, in denen kein Kaufbeleg existiert, kann ein entsprechendes Gutachten vom Versicherer gefordert werden. In anderen Fällen genügen die entsprechenden Quittungen.
Der Versicherer leistet, wenn das versicherte Gut plötzlich beschädigt, gestohlen oder zerstört wird. Verschleiß oder Abnutzung sind nicht versicherbar. Im Falle von plötzlichen Beschädigungen, z.B. dem Fallenlassen des Handys, kann zunächst ein Reparaturversuch vorgesehen sein – der Versicherer trägt dann die dafür anfallenden Kosten. Ist eine Instandsetzung nicht möglich, wird der Wert abzüglich eines eventuell vorhandenen Restwertes erstattet.
Ob sich der Abschluss einer Gegenstandsversicherung lohnt, oder ob sich der gewünschte Versicherungsschutz über eine möglicherweise bereits vorhandene Hausratversicherung ebenfalls erreichen lässt, sollte vorab –am besten mit Unterstützung durch einen Versicherungsmakler– genau geprüft werden.