Midi-Jobs: Änderungen zur Jahresmitte - Mehr für weniger

03.04.2019

Wer mehr als die für einen Mini-Job erlaubten (sozialversicherungsfreien) 450 Euro im Monat verdient, geht in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über.

Zumindest der Arbeitnehmer braucht nicht sofort in vollem Umfang Beiträge an die Sozialkassen zu entrichten, vielmehr gibt eine Einkommensspanne („Gleitzone“), in der für ihn günstigere Regelungen gelten. Bisher lag diese Gleitzone mit verringerten Sozialabgaben zwischen 450,01 Euro und 850 Euro. Erst ab einem höheren Einkommen wurden Sozialabgaben in voller Höhe fällig. Ab dem 1. Juli 2019 gilt eine höhere Obergrenze - sie liegt dann bei 1.300 Euro. Vorteile für die Arbeitnehmer ergeben sich durch weitere Änderungen auch bei der Berücksichtigung des Entgelts für die gesetzliche Rentenversicherung. Dies führt dazu, dass die betroffenen Arbeitnehmer künftig höhere Entgeltpunkte erhalten werden. Keine Verbesserungen ergeben sich bei der steuerlichen Betrachtung, es gelten die normalen rechtlichen Regelungen für die Lohnsteuer.

Die Änderungen hatte der Bundesrat bereits am 23. November 2018 beschlossen.