10.02.2020
In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung für die meisten Arbeitnehmer die tragende Säule ihrer Altersvorsorge. Diverse Rentenreformen, die letztlich zu einem sinkenden Leistungsniveau für künftige Rentnergenerationen sorgen, haben daran kaum etwas geändert.
Deutlich verschlechtert hat sich allerdings die Übersichtlichkeit. Denn als Ausgleich für die geringeren Leistungen hat der Gesetzgeber staatlich geförderte Vorsorgeprodukte neu geschaffen oder vorhandene modifiziert: die Riester- und Basisrente sowie die betriebliche Altersversorgung. Darüber hinaus wurde und wird von nahezu allen Seiten geraten, auch privat fürs Alter vorzusorgen.
Für die vorsorgebereiten Beschäftigten ist es deshalb inzwischen schwierig geworden, den Überblick über die im Alter konkret zu erwartenden Leistungen zu behalten. Zwar gibt es von allen Anbietern mindestens einmal im Jahr Info-Post zum Stand der Altersvorsorge, allerdings lässt die Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit trotz aller Bemühungen der Versender zu wünschen übrig.
Die Bundesregierung hat Änderungsbedarf erkannt und plant eine „säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“: Private, betriebliche und gesetzliche Renten also auf einen Blick. Was vielversprechend klingt und in einigen anderen europäischen Ländern bereits funktioniert, ist hierzulande natürlich nicht ohne Weiteres umsetzbar. Einigkeit besteht darüber, dass das System einfach und aussagekräftig sein soll. Letzteres vor allem auch für die erwartbaren Leitungen im Alter. Noch nicht gefunden wurde bislang ein potenzieller Betreiber des Renteninformationssystems. Die Ansprüche an Vertrauenswürdigkeit und Effizienz sind hoch, zugleich müssten private Anbieter und gesetzliche Rentenkassen zusammenarbeiten. Ob oder inwieweit sich dies auf freiwilliger Basis erreichen lässt, ist unklar.
Wer also bis auf Weiteres auf dem Laufenden bleiben will, was seine Vorsorgemaßnahmen angeht, muss sich mit den jährlich zugesandten Informationen begnügen. Oder er übergibt die Aufgabe dem Versicherungsmakler seines Vertrauens und erhält über die zusammenfassende Auskunft hinaus eine bedarfsgerechte Beratung.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).