26.09.2019
Der Abschluss einer Versicherung ist zwar mehr als nur ein Kaufvertrag – aber er ist eben auch ein Kaufvertrag. Ware gegen Geld – so einfach ist das bei Versicherungen allerdings nicht immer. Auf die Ware, den Versicherungsschutz, müssen Absicherungswillige bei einigen Versicherungen zunächst warten.
Vor allem trifft das auf Rechtsschutzversicherungen zu. Verhindert werden soll so, dass ein Vertrag erst kurzfristig abgeschlossen wird, wenn sich eine juristische Auseinandersetzung beim Kunden bereits klar abzeichnet. Der Entschluss für die Versicherung wäre in solchen Fällen eine strategische Überlegung des Versicherten, um sich kurzfristig Kostendeckung zu beschaffen. Versichern lassen sich allerdings nur zukünftige juristische Auseinandersetzungen. Die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung beträgt meist drei Monate. Vergleichbar argumentieren auch Elementarschadenversicherer, wenn es um die Wartezeiten bei ihren Produkten geht. Die Wartezeiten sind hier jedoch meist kürzer.
Wartezeiten gibt es ebenfalls bei bestimmten Berufsunfähigkeits- oder z.B. bei der Krankentagegeldversicherungen. Normalerweise verschaffen sich Versicherer vor dem Vertragsabschluss anhand von Fragen zum Gesundheitszustand einen guten Überblick über das Versicherungsrisiko, für das sie einstehen müssten. Nehmen sie den Vertrag an, besteht sofort Versicherungsschutz für den Kunden. Einige Anbieter verzichten bei bestimmten Tarifen jedoch auf diese Gesundheitsprüfung. Sie behalten sich dann vor, dass der vollständige Versicherungsschutz erst nach Ablauf von z.B. sechs Monaten zu Stande kommt. Eine weitere Einschränkung ergibt sich bei solchen Tarifen meist hinsichtlich der maximalen Versicherungssumme – das Ende der Fahnenstange ist meist schnell erreicht.