Erste-Hilfe-Ausrüstung: Andere Länder, andere Regeln

28.02.2019

Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, ist für viele Deutsche selbstverständlich. Voller Vorfreude werden die Strecke und der Gepäckbedarf geplant, die Abfahrzeit auf die vermutete Stau-Wahrscheinlichkeit abgestimmt – und bestenfalls noch das Erste-Hilfe-Set im Auto gecheckt.

Solange sich die Urlauber innerhalb der deutschen Grenzen bewegen, wäre das auch vollkommen ausreichend. Führt die Route jedoch ins übrige europäische Ausland, empfiehlt sich zu schauen, ob Warndreieck und -weste sowie Verbandskasten ausreichen. Denn tatsächlich gibt es teils erhebliche Unterschiede zwischen den geltenden Vorschriften. Beispielsweise ist es in Deutschland lediglich Pflicht, Warnwesten im Wagen mitzuführen – eine Tragepflicht gibt es nicht. Anders sieht es bereits in Belgien oder Frankreich aus: Hier muss die Weste im Falle eines Unfalls oder eine Panne vor dem Aussteigen angelegt werden (Tragepflicht). Auch hinsichtlich Feuerlöscher, Abschleppseil oder gar Ersatz-Glühbirnen gibt es abweichende Vorschriften in Europa. Übrigens gilt die Anwesenheitspflicht der vorgeschriebenen Utensilien oft - aber eben nicht immer - auch dann, wenn ein Land auf dem Weg zum endgültigen Ziel nur durchfahren wird.

Ebenfalls stets mit an Bord sollten die grüne Versicherungskarte und der europäische Unfallbericht sein – beides erleichtert die Schadensabwicklung nach einem Unfall. Je nach Art, Dauer und Ziel des Auslandsaufenthalts kann es auch sinnvoll sein, sich über Kranken- und privaten Unfallversicherungsschutz Gedanken zu machen.

Eine gründliche Reisevorbereitung kann viel Verdruss ersparen. Hilfe bei der Klärung, was es alles zu beachten gibt, findet sich fürs Selbststudium im Internet, bei Automobilclubs oder auch beim Versicherungsmakler. Insbesondere wenn ergänzender Krankenversicherungsschutz nötig ist, bietet sich kompetente Unterstützung an.