29.01.2020
Bestimmte Erkrankungen können bei vielen Kranken-, Pflege- und Lebensversicherungen den gewünschten Vertragsabschluss erschweren oder unmöglich machen.
Während sich Kerngesunde über eine problemlose Antragsabwicklung und vergleichsweise niedrige Versicherungsbeiträge freuen können, kämpfen „Vorerkrankte“ mit Ausschlussklauseln, Wartezeiten oder Antragsablehnungen.
In der Pflegeversicherung gibt es für Menschen mit hohem Pflegerisiko seit 2013 eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, die im Pflegefall ein Tagegeld auszahlt: die „Pflege-Bahr“-Police. Namensgeber ist Daniel Bahr, ein ehemaliger Bundesgesundheitsminister, von dem die Gesetzesinitiative für das Produkt ausging. Vereinfacht gesagt ist der Pflege-Bahr eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die die tatsächlichen Pflegekosten bei Weitem nicht deckt. Der Zuschuss beträgt 60 Euro pro Jahr, unabhängig von Einkommen oder Vermögen des Versicherten. Den Zuschuss gibt es für gesetzliche wie auch für privat Krankenversicherte. Allein die Police muss bestimmte Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein. Ein ganz zentraler Punkt dabei: Der Gesundheitszustand des Antragstellers spielt keine Rolle, für den Versicherer besteht Annahmezwang. Auch sonst gibt es nur wenige formale Voraussetzungen, die im Zuge des Vertragsabschlusses zu erfüllen sind. Die Prämienhöhe wird in erster Linie vom Lebensalter bei Abschluss sowie von der Tarifkalkulation des Versicherers bestimmt.
Für den einen oder anderen Betroffenen kann der „Pflege-Bahr“ eine gute Lösung für eine bessere Absicherung sein. Gesunde sollten sich jedoch rechtzeitig um eine ungeförderte Pflegezusatzversicherung Gedanken machen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler berät kompetent und kann die unterschiedlichen Versicherungsmöglichkeiten des Pflegefalls verständlich einordnen.