28.04.2023
Risikolebensversicherungen bieten preiswerten Schutz der Hinterbliebenen im Todesfall. Allerdings fällt die Versicherungssumme unter die Erbschaftssteuer. Ein Trick hilft, diese legal zu umgehen. Vor allem unverheiratete Paare haben bei der Auszahlung ...
... einer Risikolebensversicherung das Problem, dass der Überlebende nur einen Steuerfreibetrag von 20.000 Euro hat. Bei Ehepaaren beträgt dieser dagegen 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro. Mit einer besonderen Vertragskonstellation kann die Erbschaftssteuer umgangen werden: Die Risikolebensversicherung über Kreuz.
Versicherungsleistung ist steuerfrei
Hierbei schließt jeder Partner eine Versicherung ab, bei der er zugleich Beitragszahler, Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist. Als versicherte Person wird jeweils der andere Partner eingetragen. Mit dieser Lösung wird die Versicherungssumme nicht als Erbe behandelt und ist steuerfrei. Vor allem bei größeren Vermögen, bei denen die Freibeträge nicht ausreichen, kann dies eine interessante Lösung sein. Da Versicherungsleistungen nicht als Erbe gelten, entfallen auch eventuelle Pflichtanteile anderer Erben. In jedem Fall sollte der Makler des Vertrauens bei der Wahl der richtigen Lösung hinzu gezogen werden.
Quelle: Signal Iduna