Krankenversicherung - Gelber Schein ist Auslaufmodell
19.05.2023
Wer länger als drei Kalendertage durch Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Seit Anfang des Jahres gibt es hier eine Änderung.